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Vergleich herkömmlicher Konsensverfahren mit dem Systemischen Konsensprinzip

Eigenschaften herkömmlicher Konsensverfahren:

Bei herkömmlichen Konsensverfahren werden Entscheidungen nur im Konsens getroffen. Daher muss jedem Gruppenmitglied im Laufe von Diskussionen die Möglichkeit geboten werden, seine Einwände und Bedürfnisse darzulegen um ihnen Rechnung zu tragen. Jedes Gruppenmitglied, das sich dabei nicht genügend berücksichtigt fühlt und daher die Entscheidung ablehnt, kann die Entscheidung blockieren. Um die Gruppe trotzdem entscheidungsfähig zu machen wird in der Praxis die Größe dieser „Sperrminorität“ zumeist erhöht.
• Durch den meist langen Diskussionsprozess, ist das Verfahren langwierig. Die Gefahr ist groß ist, dass keine Einigung zustande kommt und das Verfahren scheitert.
• Im Allgemeinen sind nur kleine homogene Gruppen mit relativ hoher Konsensbereitschaft mittels des herkömmlichen Konsensprinzips entscheidungsfähig. Bei großen Gruppen, getrennten Lagern oder gereizter Stimmung in der Gruppe, ist kein Entscheid zu erwarten. Um entscheidungsfähig zu bleiben gehen solche Gruppen dann zumeist im zweiten Versuch zu einer anderen Entscheidungsmethode über.
• Das herkömliche Konsensverfahren ist „undemokratisch“ in dem Sinn, dass sich auch eine absolute Mehrheit nicht durchsetzen kann, wenn nur ein Einziger dagegen ist. Selbst wenn eine größere Sperrminorität festgelegt wird, bleibt dieser Einwand berechtigt.
• Durch das Wissen, dass jeder Einzelne (bzw. die entsprechend festgelegte Sperrminorität) jeden Entscheid blockieren kann, wird die Konsensbereitschaft der Gruppenmitglieder nicht, wie vermutet werden könnte, gestärkt, sondern deutlich vermindert (Das wird z. B. in den entsprechenden Gremien der UNO, der OSZE bzw. der EU offensichtlich)
• Falls mehrere Personen nötig sind um eine Entscheidung zu blockieren, führt das für die Unzufriedenen wieder zum Zwang Anhänger zu suchen, zwingt also zur Lagerbildung - was durch Einführung des Konsensprinzips eigentlich vermieden werden sollte.
• Jeder, der seine Interessen gewahrt haben will, ist gezwungen, diese in der Diskussion vor der Gruppe offen zu vertreten. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass auch hier die individuellen Interessen und Bedürfnisse von weniger „lauten“, weniger durchsetzungsfähigen Gruppenmitgliedern ständig zu kurz kommen oder unberücksichtigt bleiben.
• Daraus ergibt sich zusätzlich die Gefahr, dass sich informelle Hierarchien, Untergruppen oder „Seilschaften“ bilden, die andere unter Druck setzen, um ihre Interessen zu wahren. Wodurch die Gruppe wieder in getrennte Lager zerfällt.
• Blockaden durch wenige oder gar nur eine entscheidungsberechtigte Person können nur durch (faule) Kompromisse verhindert werden, welche die Entscheidung entwerten.

Eigenschaften des SK-Prinzips:

Das SK-Prinzip unterscheidet sich deutlich von herkömmlichen Konsensverfahren. Es ist das erstekonsensorientierte  Entscheidungsprinzip, das numerische Bewertungen verwendet und dadurch die Nähe zum Konsens quantifizierbar macht. Dadurch werdendie oben angeführten Nachteile der herkömmlichen Konsensverfahren behoben und es ergeben sich entscheidende Vorteile:
• Das SK-Prinzip verpflichtet nicht zum Konsens, sondern strebt eine Entscheidung an, die dem Konsens möglichst nahe kommt.
• Diese wird mit ähnlicher Effizienz wie bei der Mehrheitsentscheidung gefunden und kann nicht blockiert werden.
• Absolute Mehrheiten können sich durchsetzen.
• Das SK-Prinzip ist in Gruppen beliebiger Größe und auch in Konfliktsituationen unabhängig von der Stimmung in der Gruppe arbeitsfähig.
• Weil Entscheidungen nicht blockiert werden können, ist für jeden Teilnehmer Sturheit kontraproduktiv. Nur wer mit all seiner Kreativität und Konsensbereitschaft an einer Lösung arbeitet, die möglichst vielen entgegenkommt, hat die Chance damit durchzudringen.
• Mit dem SK-Prinzip genügt es sogar, wenn jedes Gruppenmitglied gemäß seiner individuellen Einstellung seinen Lösungsvorschlag völlig anonym einbringt und alle Vorschläge der Gruppe geheim bewertet. Niemand muss sich publikumswirksam äußern damit sein Beitrag und seine Vorstellungen mit berücksichtigt werden.
• Dadurch werden auch die weniger Lauten, weniger Durchsetzungsfähigen stets anerkannt und gleich ernst genommen.
• Es entsteht ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gruppe.
• Da bei der Bewertung niemand seine Ansichten öffentlich kundtun muss, entfällt auch die Gefahr, dass die Entscheidung durch internen Gruppendruck auf Einzelne manipuliert werden kann.
• In keiner Phase der Lösungssuche und Bewertung ist Lagerbildung zwecks Machtgewinn von Vorteil, ganz im Gegenteil: Wie im Punkt "Grundlagen" ausgeführt, gilt das „Machtparadoxon“, dass der Versuch Macht auszuüben Widerstand erweckt und dadurch geradewegs in die Erfolglosigkeit führt.

Das SK-Prinzip verbindet die Vorteile des herkömmlichen Konsensprinzips mit den Vorteilen des demokratischen Mehrheitsprinzips. Auf effiziente Weise werden Lösungen gefunden, die ein möglichst geringes Konfliktpotenzial in der Gruppe erzeugen. Die strukturierte kreative Kommunikation ist ohne endlose Diskussionen durchführbar und kann nicht blockiert werden. Sie ist in jeder Gruppenzusammensetzung effizient und anonym möglich. Dadurch und durch die Möglichkeit der anonymen Bewertung werden Machtgebrauch und Lagerbildung verhindert, wodurch der Gemeinschaftssinn der Gruppe gestärkt wird.

Weil herkömmliche Konsensverfahren meist nur in kleinen Gruppen erfolgreich eingesetzt werden können bzw. eine konsensbereite Gruppe voraussetzen, sind sie für den Einsatz in demokratischen Parlamenten nicht geeignet. Das SK-Prinzip hingegen ist in Gruppen beliebiger Größe und unabhängig von den Gegensätzen in der Gruppe arbeitsfähig. Daher kann das SK-Prinzip auch in demokratischen Parlamenteneingesetzt werden.